Unser Honorar

Wir konkurrieren nicht über den Preis, sondern über die Qualität, halten uns aber für preisgünstig.

In der Regel rechnen wir nach Zeit ab. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen ein erstes Treffen per Video, Telefon oder persönlich, um Ihren Fall zu besprechen.

Für ein solches Treffen wird eine geringe Erstberatungsgebühr erhoben, deren Höhe wir Ihnen vor dem Treffen mitteilen können. Bei diesem ersten Treffen können wir mit Ihnen die Fragen und die künftigen Gebühren besprechen, da wir dann eine Vorstellung davon haben, was auf uns zukommt.

Sind Sie bereit anzufangen?

Wenden Sie sich noch heute an uns, wenn Sie eine spezialisierte Beratung zum Immobilienrecht und individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Bedürfnisse in Spanien benötigen.

Nach oben scrollen