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Eine Immobilie in Spanien erben? Das müssen Sie wissen

Ein leicht verständlicher Leitfaden zum spanischen Erbrecht für ausländische Staatsangehörige – die rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerliche Fristen und wie Sie Ihre Erben absichern können.

Die Abwicklung einer spanischen Erbschaft kann rechtlich und verwaltungstechnisch komplex sein, insbesondere wenn die Erben außerhalb Spaniens leben. Es gelten Fristen, spezifische steuerliche Verpflichtungen und ein Verfahrensrahmen, der sich erheblich von dem unterscheidet, was britische, französische und andere europäische Erben aus ihrem Heimatland gewohnt sind. Das Verständnis der wichtigsten Schritte – und ein zügiges Handeln – sind entscheidend für den Schutz des Nachlasses.

Gerardo Vázquez von Vázquez Lawyers verfügt über langjährige Erfahrung in diesen Angelegenheiten und war an einem Präzedenzfall vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens beteiligt, der noch vor Inkrafttreten der EU-Erbverordnung einen Präzedenzfall hinsichtlich des auf den spanischen Nachlass einer in Spanien lebenden britischen Person anwendbaren Rechts geschaffen hat. Unabhängig davon, welche Kanzlei Sie beauftragen: Versuchen Sie nicht, die Angelegenheit selbst zu regeln – holen Sie sich gezielte Beratung ein.

Zunächst einmal ist Folgendes zu beachten: Die Frist für die Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer beträgt sechs Monate ab dem Todestag. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Spanien oder im Ausland wohnen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall so bald wie möglich nach einem Trauerfall an einen auf Erbrecht spezialisierten spanischen Anwalt.

A – Wie das spanische Erbrecht auf ausländische Staatsangehörige Anwendung findet

Welches Recht gilt für eine spanische Erbschaft, wenn der Verstorbene ausländischer Staatsangehöriger war?

Seit 2015 ermöglicht die EU-Verordnung 650/2012 – die EU-Erbverordnung – jeder Person, in ihrem Testament festzulegen, dass das Recht ihres Staatsangehörigkeitslandes für ihren gesamten Nachlass, einschließlich der in Spanien befindlichen Vermögenswerte, maßgeblich ist. Ohne eine solche Wahl gilt standardmäßig das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts zum Zeitpunkt des Todes.

Für britische, französische, belgische und deutsche Staatsangehörige, die Immobilien in Spanien besitzen, ist diese Unterscheidung von Bedeutung. Für einen britischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien, der ohne Testament oder ohne Wahl gemäß der EU-Erbverordnung verstirbt, unterliegt sein Nachlass vollständig dem spanischen Recht – einschließlich der spanischen Pflichtteilsregelungen (siehe Abschnitt B). Der Nachlass eines britischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich, der ohne Testament verstirbt, unterliegt möglicherweise englischem Recht; für die in Spanien gelegenen Immobilien gelten jedoch weiterhin die spanischen Verwaltungsverfahren.

Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr als Mitgliedstaat an der EU-Erbschaftsverordnung beteiligt. Die Verordnung erlaubt es Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern jedoch weiterhin, das für die Erbfolge maßgebliche Recht zu wählen – ein britischer Staatsangehöriger kann somit in einem in Spanien verfassten Testament nach wie vor eine gültige Wahl gemäß der EU-Erbverordnung treffen. Dies ist ein Bereich, in dem eine fachkundige zweisprachige Rechtsberatung von großer Bedeutung ist, da das Zusammenspiel zwischen englischem und spanischem Erbrecht zu unerwarteten Ergebnissen führen kann.

Selbst wenn die Verteilung eines Nachlasses ausländischem Recht unterliegt, gelten für Vermögenswerte, die sich physisch in Spanien befinden, die spanischen Verfahrensvorschriften. Die Erbschaft sollte in der Regel durch notarielle Urkunde angenommen, die Steuer entrichtet und der Grundbuchauszug aktualisiert werden.

Wie lautet die Standardregel, wenn weder ein Testament noch eine Wahl vorliegt?

Ohne Testament gelten für das spanische Vermögen die spanischen Vorschriften zur gesetzlichen Erbfolge, sofern der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte. Hatte der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so regelt das Recht seines Landes des gewöhnlichen Aufenthalts die Verteilung – die Erben müssen jedoch dennoch alle spanischen Verwaltungsverfahren durchlaufen, um die spanischen Vermögenswerte zu regeln, einschließlich der Einholung einer „Declaración de Herederos Abintestato“ (einer formellen gerichtlichen oder notariellen Erklärung darüber, wer nach dem anwendbaren Recht die Erben sind).

In der Praxis führt der Tod ohne Testament für die Erben fast immer zu einem deutlich langwierigeren und kostspieligeren Verfahren.

B – Pflichtteilsrecht und die Legítima

Kann ein Ausländer seine Immobilie in Spanien an eine Person seiner Wahl vererben?

Gilt für den Nachlass spanisches Recht – sei es, weil der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte oder weil keine Wahl gemäß der EU-Erbverordnung getroffen wurde –, schränken die spanischen Vorschriften zur Pflichtteilsregelung die Testierfreiheit erheblich ein. Der zentrale Begriff ist die „legítima“: Dabei handelt es sich um Pflichtteile des Nachlasses, die unabhängig vom Inhalt eines Testaments an die Pflichtteilsberechtigten übergehen müssen.

Auch wenn dies in einigen autonomen Regionen Spaniens variieren kann, wird der Nachlass gemäß dem spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch in drei gleiche Teile aufgeteilt:

  • Schritt 1 – Die strenge Pflichtteilsquote (tercio de legítima estricta): Dieses Drittel muss zu gleichen Teilen unter den Kindern und Nachkommen aufgeteilt werden. Es darf weder geändert noch gekürzt noch einer anderen Person vermacht werden.
  • Schritt 2 – Die „mejora“ (tercio de mejora): Auch dieses zweite Drittel muss an die Kinder oder Enkelkinder übergehen, doch der Erblasser kann es ungleichmäßig verteilen – beispielsweise indem er ein Kind gegenüber einem anderen bevorzugt.
  • Schritt 3 – Das frei verfügbare Drittel (tercio de libre disposición): Dieses letzte Drittel kann an eine beliebige Person Ihrer Wahl vererbt werden, darunter ein überlebender Ehepartner, eine gemeinnützige Einrichtung oder ein Freund.

Ein überlebender Ehegatte erbt nicht automatisch einen Anteil an der „legítima“, hat jedoch in der Regel während seiner Lebenszeit Anspruch auf den Nießbrauch (das Recht auf Nutzung und Genuss) des „mejora“-Drittels.

Diese Vorschriften beziehen sich auf das allgemeine spanische Bürgerliche Gesetzbuch. Es bestehen erhebliche regionale Unterschiede: Das Baskenland, Katalonien und Navarra verfügen jeweils über eigene, spezifische Regelungen zur Pflichtteilsregelung, die sich erheblich von den oben genannten unterscheiden können. Maßgeblich für die Anwendung der regionalen Vorschriften ist die Region, in der der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – nicht der Ort, an dem sich das Vermögen befindet.

Die Wahl der EU-Erbverordnung in einem ordnungsgemäß abgefassten spanischen Testament könnte diese Bestimmungen außer Kraft setzen und dem Erblasser größere Freiheit bei der Verteilung seines Nachlasses einräumen.

Was ist, wenn der Verstorbene nicht in Spanien ansässig war?

Hatte der nicht-spanische Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Heimatland (Großbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland usw.), gelten für die gesamte Aufteilung des Nachlasses die Erbfolgeregelungen dieses Landes. Die spanischen Pflichtteilsvorschriften finden keine Anwendung. Die spanischen Vermögenswerte müssen jedoch weiterhin über die spanischen Verwaltungswege abgewickelt werden, und die Erben müssen die spanischen Formalitäten dennoch erledigen, unabhängig davon, welches Recht für die Verteilung maßgeblich ist.

C – Ein Testament verfassen und für die Zukunft vorsorgen

Was ist ein spanisches Testament und warum ist es von Bedeutung?

Ein notariell beurkundetes spanisches Testament (testamento notarial) ist ein Dokument, das vor einem spanischen Notar erstellt und im Zentralregister für Testamente (Registro de Últimas Voluntades) eingetragen wird. Es erstreckt sich in der Regel nur auf das spanische Vermögen des Verstorbenen und kann unabhängig von einem gegebenenfalls im Vereinigten Königreich, in Frankreich oder an einem anderen Ort errichteten Testament bestehen.

Ein spanisches Testament vereinfacht den Erbschaftsprozess für die Erben erheblich. Ohne ein solches Testament müssen die Erben ein längeres und kostspieligeres Verfahren durchlaufen, um festzustellen, wer erbberechtigt ist – in der Regel eine notarielle Erbenerklärung –, bevor Vermögenswerte in Spanien übertragen werden können. Für alle britischen, französischen, belgischen oder deutschen Staatsangehörigen, die Immobilien oder Finanzvermögen in Spanien besitzen, ist die Erstellung eines spanischen Testaments einer der wichtigsten Schritte, die sie unternehmen können.

Das spanische Testament kann eine ausdrückliche Wahl des nationalen Erbrechts gemäß der EU-Erbverordnung enthalten, wodurch die spanischen Pflichtteilsregelungen außer Kraft gesetzt werden und dem Erblasser in einigen Fällen die testamentarische Verfügungsfreiheit über seinen spanischen Nachlass gewährt wird. Die Kanzlei Vázquez Lawyers kann für Mandanten ein spanisches Testament aufsetzen, bevor es zu spät ist und der Nachlass an einen Ort gelangt, der nicht beabsichtigt war.

Kann ein im Ausland errichtetes Testament in Spanien verwendet werden?

Ein im Vereinigten Königreich, in Frankreich oder einem anderen Land errichtetes Testament ist in Spanien grundsätzlich gültig, sofern es den geltenden internationalen Vorschriften entspricht. Die Verwendung eines ausländischen Testaments in Spanien erfordert jedoch eine Apostille, eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische sowie weitere Verwaltungsschritte. Dies führt zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten und erhöht die Komplexität des Erbschaftsverfahrens für die Erben erheblich. Ein separates spanisches Testament, das sich ausschließlich auf das spanische Vermögen bezieht, ist stets vorzuziehen.

Gibt es noch weitere Planungsinstrumente?

Schenkungen zu Lebzeiten: Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Eigentümers kann den steuerpflichtigen Nachlass verringern; Schenkungen unterliegen jedoch ebenfalls der spanischen Schenkungssteuer (der „Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones“ gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen), weshalb vor der Durchführung eine steuerliche Prüfung erforderlich ist.

D – Der Erbschaftsprozess Schritt für Schritt

Die Abwicklung einer typischen spanischen Erbschaft dauert etwa drei bis sechs Monate, sofern ein gültiges spanisches Testament vorliegt. Ohne Testament dauert das Verfahren in der Regel erheblich länger. Vorbehaltlich einiger Ausnahmen sollten ausländische Dokumente mit einer Apostille versehen und offiziell ins Spanische übersetzt werden, um in Spanien verwendet werden zu können.

Schritt 1 – Beschaffen Sie die Testamentsurkunde

Als Erstes müssen Sie beim spanischen Zentralregister für Testamente (Registro de Últimas Voluntades) eine Bescheinigung über das Testament beantragen. Diese Recherche bestätigt, ob ein spanisches Testament vorliegt, und gibt, falls ja, die Angaben zu dem Notar an, bei dem es hinterlegt ist. Ist kein spanisches Testament registriert, hängt der nächste Schritt davon ab, ob ein ausländisches Testament vorliegt und verwendet werden kann.

Schritt 2 – Beantragen Sie eine „Declaración de Herederos Abintestato“ (falls erforderlich)

Liegt kein gültiges spanisches Testament vor, müssen die Erben eine formelle Erklärung eines Notars (oder in manchen Fällen des Gerichts) einholen, aus der hervorgeht, wer nach geltendem Recht erbberechtigt ist. Dies ist ein zeitaufwändigeres und kostspieligeres Verfahren als die Erstellung eines gültigen Testaments.

Schritt 3 – Nehmen Sie die Erbschaft an und lassen Sie sich die Erbschaftsurkunde ausstellen

Die Erben nehmen die Erbschaft an und erscheinen vor einem Notar, um die Erbschaftsurkunde (acta de aceptación de herencia) zu unterzeichnen. In dieser Phase überprüft der Notar, ob die Immobilie in der Urkunde korrekt beschrieben ist und ob die Erben ordnungsgemäß identifiziert wurden. Der Notar erläutert zudem die erbrechtliche Situation hinsichtlich der Erbschaftssteuer (siehe Abschnitt E).

Schritt 4 – Begleichen Sie etwaige Schulden des Nachlasses

Der Nachlass haftet für alle Schulden des Verstorbenen, seien es Hypotheken, ausstehende Grundsteuern oder sonstige Verbindlichkeiten. Diese sind aus den liquiden Mitteln des Nachlasses zu begleichen. Verfügt der Nachlass nicht über ausreichende liquide Mittel, um alle Schulden zu begleichen, stehen die Erben möglicherweise vor schwierigen Entscheidungen darüber, welche Vermögenswerte veräußert oder welche Gläubiger bedient werden sollen.

Schritt 5 – Entrichtung der spanischen Erbschaftssteuer

Die spanische Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag zu entrichten. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann beantragt werden, jedoch nur, wenn der Antrag innerhalb der ersten fünf Monate gestellt wird.

Die Steuer wird in Eigenregie ermittelt: Die Erben sind für die Berechnung und Zahlung des korrekten Betrags verantwortlich. Ihr Rechtsanwalt oder der Notar übernimmt diesen Vorgang, erstellt die Steuererklärung und reicht sie bei der zuständigen regionalen Behörde ein.

Schritt 6 – Registrieren Sie die Immobilie und übertragen Sie das Vermögen

Sobald die Erbschaftssteuer entrichtet wurde, sollte das Grundbuch entsprechend dem neuen Eigentümer oder den neuen Eigentümern aktualisiert werden. Nach Abschluss der Eintragung kann die geerbte Immobilie verkauft, mit einer Hypothek belastet oder erneut übertragen werden. Bankkonten werden auf die Erben übertragen, sobald der Bank die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.

E – Erbschaftssteuer in Spanien

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, die Erben in Spanien zu entrichten haben?

Die spanische Erbschaftssteuer (ISD) wird auf regionaler Ebene verwaltet, was je nach Standort der Immobilie und dem gewöhnlichen Wohnsitz des Verstorbenen zu erheblichen Unterschieden bei der Höhe der zu entrichtenden Steuer führt. Der nationale Basissteuersatz besteht aus einer Bandbreite von Sätzen zuzüglich möglicher Koeffizienten, doch die meisten Regionen wenden eigene Ermäßigungen und Freibeträge an, die die Steuer für direkte Erben drastisch senken – oder in manchen Fällen sogar ganz aufheben – können.

Die Höhe der Steuer hängt von drei Hauptfaktoren ab: dem Wert des geerbten Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erben und dem Erblasser (direkte Erben – Kinder, Ehepartner, Eltern – erhalten höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte) sowie dem Vermögen, über das der Erbe bereits vor dem Erbfall verfügte.

In Andalusien – wo die Kanzlei Vázquez Lawyers tätig ist – stehen erhebliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder zur Verfügung, wodurch sich die Steuerlast für direkte Erben in den meisten Fällen erheblich verringert.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 haben Nichtansässige das Recht, die regionalen Regelungen der autonomen Gemeinschaft anzuwenden, in der sich die Immobilie befindet, anstatt der weniger günstigen nationalen Regelung, die zuvor für Nichtansässige galt. Dies stellte eine erhebliche Verbesserung für ausländische Erben dar und bedeutet, dass ein britischer Erbe, der eine Immobilie in Andalusien erbt, von den regionalen Freibeträgen Andalusiens profitieren kann.

Könnte die Erbschaft sowohl in Spanien als auch im Vereinigten Königreich besteuert werden?

Dies hängt davon ab, wo der Verstorbene seinen steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hatte und welcher Art das Vermögen ist. Spanien unterhält mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die auch Erbschaften abdecken. Wenn kein Abkommen besteht – und derzeit gibt es kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich, das speziell die Erbschaftsteuer regelt –, kann ein Anrechnungsmechanismus zur Anwendung kommen, der es ermöglicht, die in einem Land gezahlte Steuer mit der Steuerschuld im anderen Land zu verrechnen. Die Situation erfordert eine sorgfältige Prüfung und hängt von den konkreten Umständen ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschaft in Spanien

Wie lange dauert es, bis eine Erbschaft in Spanien abgewickelt ist?

Eine unkomplizierte Erbschaft mit einem gültigen spanischen Testament dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monaten ab dem Todestag bis zum Abschluss der Formalitäten. Fälle ohne spanisches Testament, bei denen mehrere Erben in verschiedenen Ländern beteiligt sind oder bei denen es sich um komplexe Vermögensverhältnisse handelt, ziehen sich erheblich länger hin.

Kann ich eine spanische Erbschaft von Großbritannien aus – oder von Frankreich oder Deutschland aus – regeln, ohne nach Spanien reisen zu müssen?

Ja. Mit einer ordnungsgemäß ausgefertigten Vollmacht kann Ihr spanischer Rechtsanwalt alle Schritte des Verfahrens in Ihrem Namen abwickeln, einschließlich der Unterzeichnung der Erbschaftsurkunde beim Notar. Die Kanzlei Vázquez Lawyers wickelt Erbschaftsangelegenheiten regelmäßig aus der Ferne für Erben ab, die ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens haben.

Bis wann muss die spanische Erbschaftssteuer entrichtet werden?

Die spanische Erbschaftssteuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag entrichtet werden – oder es muss formell eine Fristverlängerung beantragt werden. Eine weitere Verlängerung um sechs Monate ist möglich, muss jedoch innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Werden die Zahlung oder der Antrag auf Fristverlängerung bis zum sechsten Monat nicht vorgenommen, fallen automatisch Zuschläge und Zinsen an.

Benötige ich ein spanisches Testament, wenn ich Immobilien in Spanien besitze?

Ein spanisches Testament ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, vereinfacht jedoch den Erbschaftsprozess für Ihre Erben erheblich. Ohne ein solches Testament müssen Ihre Erben ein längeres und kostspieligeres Verfahren durchlaufen – in der Regel eine notarielle Erbenerklärung –, bevor Vermögenswerte übertragen werden können. Für jeden, der in Spanien Immobilien oder Finanzvermögen besitzt, ist die Erstellung eines spanischen Testaments eine der sinnvollsten Maßnahmen, die er ergreifen kann.

Kann die geerbte Immobilie in Spanien verkauft werden, bevor die Erbschaft abgewickelt ist?

Nein. Die Immobilie kann erst verkauft werden, wenn sie auf die Namen der Erben übertragen wurde; hierfür müssen die Erbschaftsurkunde ausgefertigt und die entsprechende Erbschaftssteuer entrichtet werden. Der Versuch, die Immobilie vor diesem Zeitpunkt zu verkaufen, führt zu Komplikationen für die beteiligten Parteien.

Was geschieht, wenn wir ein spanisches Testament nicht ausfindig machen können?

Das spanische Zentralregister für Testamente (Registro de Últimas Voluntades) ist die maßgebliche Quelle für spanische Testamente. Ihr Rechtsanwalt holt im Rahmen jedes Erbverfahrens standardmäßig eine Bescheinigung über das letzte Testament ein. Bestätigt das Register, dass kein spanisches Testament vorliegt, und sofern kein nicht-spanisches Testament zur Anwendung kommen kann, wird der Nachlass als erblosen Nachlass behandelt – in diesem Fall ist eine notarielle Erbenerklärung erforderlich, um festzustellen, wer erbberechtigt ist, bevor das Verfahren fortgesetzt werden kann.

Wie wirkt sich die EU-Erbschaftsverordnung nach dem Brexit auf britische Staatsangehörige aus?

Die EU-Erbverordnung 650/2012 gestattet es Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern – einschließlich britischer Staatsangehöriger – weiterhin, in ihrem Testament festzulegen, dass das Recht ihres Heimatstaates für ihren gesamten Nachlass maßgeblich sein soll. Die Wahl muss ausdrücklich in einem ordnungsgemäß abgefassten Testament getroffen werden. Ohne eine solche Wahl bestimmt der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes das anwendbare Recht, was für in Spanien ansässige britische Staatsangehörige bedeutet, dass das spanische Recht in vollem Umfang gilt, einschließlich der Pflichtteilsregelungen.

Welche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer gibt es in Andalusien?

Andalusien bietet derzeit erhebliche Freibeträge für direkte Erben – Kinder, Ehepartner und Eltern –, die die Erbschaftssteuerpflicht in vielen Fällen erheblich verringern oder ganz beseitigen. Die genaue Höhe hängt vom Wert des Nachlasses, dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen sowie dem bereits vorhandenen Vermögen des Erben ab. Die Freibeträge können sich ändern; Ihr Rechtsanwalt oder der Notar wird den jeweils geltenden Betrag im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung berechnen.

Was sollten Erben tun, wenn spanische Bankkonten nach dem Tod gesperrt wurden?

Spanische Banken sperren Konten, die auf den Namen des Verstorbenen laufen, routinemäßig nach Eingang einer Todesmeldung. Die Konten bleiben gesperrt, bis der Nachlassformalitäten offiziell abgeschlossen sind und die Erben der Bank die erforderlichen Unterlagen – die Erbschaftsurkunde und den Nachweis über die Steuerzahlung – vorlegen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie darüber beraten, ob in dringenden Fällen ein Notfallzugang zu den Geldern möglich ist, und wird den Prozess der Kontoübertragung koordinieren, sobald alle Formalitäten erledigt sind.

Ist es möglich, auf eine spanische Erbschaft zu verzichten?

Ja. Jeder Erbe hat das Recht, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Dies kann ratsam sein, wenn der Nachlass erhebliche Schulden umfasst – nach spanischem Recht bedeutet eine bedingungslose Annahme, dass der Erbe sowohl die Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten erbt.

Möchten Sie Ihren Nachlass in Spanien regeln?

Setzen Sie Ihre Erben nicht Verzögerungen, Komplikationen und Unsicherheiten aus. Ein ordnungsgemäß verfasstes spanisches Testament und ein klarer Plan schützen die Interessen Ihrer Familie. Wenden Sie sich noch heute an Vázquez Lawyers, um Ihren spanischen Nachlass zu sichern.